Johannes 5,23 — „… den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren“: geschenkte, nicht wesenseigene Ehre

TL;DR

„Auf dass sie alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren“ gilt traditionell als Beweis der Wesensgleichheit: gleiche Ehre setze gleiches Wesen voraus. Sozinianisch gelesen sagt der Vers das Gegenteil — die Ehre des Sohnes ist eine geschenkte: der Vater „hat alles Gericht dem Sohn gegeben, auf dass“ man ihn ehre. Was gegeben und um eines Zweckes willen verliehen wird, hat seinen Ursprung nicht in sich selbst. Das „wie“ (kathôs) vergleicht die Weise der Verehrung, nicht den metaphysischen Grund; und der Schlusssatz hält fest, dass die Ehre des Sohnes auf den Vater zurückläuft, „der ihn gesandt hat“. Sozzini bejaht die Verehrung Christi nachdrücklich — aber als die Ehre eines von Gott erhöhten Geschöpfes, dem Gott seine Ehre mitgeteilt hat.

„Denn der Vater richtet niemand, sondern hat alles Gericht dem Sohn gegeben, auf dass sie alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren. Wer den Sohn nicht ehrt, der ehrt den Vater nicht, der ihn gesandt hat.“

Johannes 5,22–23

Kontext

Johannes 5 entfaltet sich aus der Heilung am Teich Betesda (V.1-9) und dem Sabbatkonflikt (V.10-18). Der Vorwurf der Jüdischen ist, Jesus mache sich „Gott gleich“ (V.18). Die große Rede V.19-47 ist Jesu Antwort — und sie beginnt nicht mit einem Anspruch auf Wesensgleichheit, sondern mit deren ausdrücklicher Zurückweisung: „Der Sohn kann nichts von sich selber tun“ (V.19). Die ganze Vollmacht des Sohnes ist im Folgenden als empfangene beschrieben.

Der unmittelbare Zusammenhang von V.22-23 ist die Gerichtsvollmacht: der Vater „hat alles Gericht dem Sohn gegeben“ (V.22), und V.27 begründet diese Übertragung damit, „dass er des Menschen Sohn ist“. Die Ehre, die V.23 fordert, steht also im Horizont eines übertragenen Amtes, das gerade an Christi Menschsein und messianische Sendung gebunden ist — nicht an eine ewige Göttlichkeit.

Johannes formuliert die Beziehung Vater–Sohn durchgängig als Sende- und Gabe-Beziehung: der Vater „gibt“, „zeigt“, „sendet“; der Sohn „empfängt“, „tut den Willen dessen, der ihn gesandt hat“ (V.30). Der Schlusssatz V.23b – „der ihn gesandt hat“ – bindet die Ehre des Sohnes an diese Sendungslogik zurück: der Gesandte wird geehrt, weil und sofern er den Sender repräsentiert.

In der Wirkungsgeschichte wurde V.23 zum stehenden Beweistext der altkirchlichen Christologie: die „gleiche Ehre“ (iso-timía) wurde als Indiz gleicher Natur gewertet. Doch dieser Schluss von der Ehre auf das Wesen ist im johanneischen Text selbst nicht angelegt; er wird an ihn herangetragen. Der Vers spricht von Ehre, von Gabe und von Sendung — nicht von Wesen, Substanz oder Zeugung.


Sozinianische Kernthese

Die sozinianische Lesart nimmt das leitende Verb des Abschnitts ernst: gegeben. Die Gerichtsvollmacht ist dem Sohn „gegeben“, und die Ehre ist die von Gott gewollte Folge dieser Gabe („auf dass“). Eine Ehre, die ihren Rechtsgrund in einer göttlichen Verleihung hat, ist definitionsgemäß eine abgeleitete, keine wesenseigene Ehre. Gott selbst hat keine ihm gegebene Ehre; er ist die Quelle aller Ehre. Wer Ehre empfängt, ist nicht der Erste, von dem sie ausgeht.

Das „wie“ (kathôs) bezeichnet im johanneischen Sprachgebrauch regelmäßig eine Analogie der Weise, nicht eine Identität des Seins. „Auf dass sie alle eins seien, wie wir eins sind“ (Joh 17,21-22) fordert keine Wesenseinheit der Gläubigen mit Gott. Ebenso fordert V.23 nicht, den Sohn als denselben Gott zu ehren, sondern ihn mit demselben Ernst, derselben Aufrichtigkeit, derselben Hingabe zu ehren, mit der man den Vater ehrt — auf dem ihm zukommenden Rang.

Sozzini zieht daraus nicht die Konsequenz, Christi Ehre zu mindern, sondern sie zu begründen. Gegen die Nicht-Adoranten (Franz Dávid, Christian Francken) verteidigt er ausdrücklich die religiöse Verehrung Christi: Gott kann seine Ehre mitteilen, wem er will, und er hat sie Christus mitgeteilt. Joh 5,23 ist daher kein Einwand gegen die sozinianische Christologie, sondern ihre Bestätigung: der Sohn soll geehrt werden — als der von Gott erhöhte Herr, nicht als der höchste Gott von Natur.

Der Schlusssatz vollendet die Bewegung: „Wer den Sohn nicht ehrt, der ehrt den Vater nicht, der ihn gesandt hat.“ Die Ehre des Sohnes läuft auf den Vater zu und endet in ihm. Das ist die Logik der biblischen Stellvertretung: wer den Gesandten ehrt, ehrt den Sender (Joh 13,20); wer den Gesandten verachtet, verachtet den Sender. Christus wird geehrt als der vollkommene Repräsentant des Vaters — und genau darum nicht an dessen Stelle, sondern in dessen Auftrag.

Kernaussage

Die Ehre des Sohnes ist eine geschenkte Ehre: „auf dass“ man ihn ehre, hat der Vater ihm das Gericht gegeben. Was verliehen ist, ist abgeleitet; und der Schlusssatz lässt die Ehre des Sohnes auf den Vater zurücklaufen, „der ihn gesandt hat“. Gleiche Weise der Verehrung — nicht gleiches Wesen.

Exegese: Schlüsselbegriffe und Wortfeld

Vier sprachliche Beobachtungen entscheiden die Auslegung von Joh 5,22-23:

timáô / timê — „ehren“ / „Ehre“

Der Vers gebraucht das Verb timáô, das gewöhnliche Wort für das Erweisen von Ehre — dasselbe, das für die Ehrung der Eltern (Mt 15,4; Eph 6,2), des Königs (1 Petr 2,17: „Ehret den König“) und der Witwen (1 Tim 5,3) steht. Es ist nicht das exklusive Wortfeld der kultischen Gottesverehrung (latreía, latreúein), das im NT Gott allein vorbehalten ist (Mt 4,10).

Diese Wortwahl ist gewichtig. Hätte Johannes die These „dem Sohn gebührt der Gott allein zukommende Kult“ ausdrücken wollen, hätte das Wortfeld latreúein nahegelegen. Stattdessen steht timáô — ein Wort, das eine ganze Skala von Ehrerweisungen umfasst, vom bürgerlichen Respekt bis zur höchsten Verehrung. Der Grad der Ehre wird durch das „wie den Vater“ bestimmt; die Art der Ehre aber bleibt die einer empfangenen, übertragenen Würde.

Auch im AT empfangen die von Gott Eingesetzten timê, ohne Gott zu sein: Josef (Gen 41), Mose, der vor Pharao „zum Gott gesetzt“ ist (Ex 7,1), die Richter (Ps 82,6). Die Bibel kennt eine abgestufte, von Gott verliehene Ehre, die den Geehrten gerade nicht in die Gottheit erhebt.

kathôs — „wie“, „gleichwie“

Die Partikel kathôs („wie“, „so wie“) ist im Johannesevangelium ein Schlüsselwort der Analogie. „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch“ (Joh 20,21); „auf dass sie alle eins seien, wie du, Vater, in mir und ich in dir“ (Joh 17,21). In keinem dieser Fälle bedeutet kathôs Wesensidentität — die Apostel sind nicht gesandt wie der ewige Sohn, die Gläubigen sind nicht eins wie die göttliche Einheit.

Kathôs stiftet eine Entsprechung der Weise, nicht eine Gleichung der Naturen. Auf V.23 angewandt: der Sohn soll mit demselben Ernst, derselben ungeteilten Aufrichtigkeit geehrt werden, mit der man den Vater ehrt. Daraus auf gleiches Wesen zu schließen, hieße, die Partikel mit einer Last zu beladen, die sie nirgends sonst trägt. Die Vergleichspartikel vergleicht; sie identifiziert nicht.

dédôken — „hat gegeben“

Das Perfekt von dídômi beherrscht den ganzen Abschnitt: dem Sohn ist das Gericht „gegeben“ (V.22), ihm ist gegeben, „das Leben zu haben in sich selber“ (V.26), ihm ist „Macht gegeben, das Gericht zu halten“ (V.27). Was gegeben wird, wird empfangen; der Empfänger ist nicht der Ursprung. Eine geschenkte Vollmacht ist eine abgeleitete Vollmacht.

Hier liegt die theologische Pointe: Gott hat keine ihm gegebene Macht; er ist die Quelle aller Macht. Wo die Schrift sagt, dem Sohn sei etwas „gegeben“, bezeugt sie eben damit, dass der Sohn nicht der erste, ungezeugte Urheber ist, sondern der, dem der Vater Anteil an seiner Herrschaft und Ehre verliehen hat. Die Ehre von V.23 ist das telos dieser Gabe („auf dass“), nicht ein davon unabhängiges Wesensmerkmal.

ho pémpsas — „der ihn gesandt hat“

Der Vers endet mit einer präzisen Bestimmung des Vaters: „der ihn gesandt hat“ (ho pémpsas autón). Die Sendungsformel ist im vierten Evangelium allgegenwärtig und stets gerichtet: der Vater sendet, der Sohn ist der Gesandte. Der Sender ist größer als der Gesandte (Joh 13,16; 14,28).

Damit ist die Ehre des Sohnes von vornherein als repräsentative Ehre bestimmt. Nach der jüdischen Botenrechts-Maxime (schaliach) gilt der Gesandte dem Sender gleich, weil er ihn vertritt: „Wer euch aufnimmt, der nimmt mich auf“ (Mt 10,40); „wer mich aufnimmt, der nimmt den auf, der mich gesandt hat“ (Joh 13,20). Die Ehre des Bevollmächtigten ist die Ehre des Vollmachtgebers — und endet in ihm.


Vergleich der Auslegungen

Traditionell-orthodox. „Wie den Vater“ bedeutet exakt gleiche, also göttliche Ehre; gleiche Ehre setzt gleiches Wesen voraus. Wer dem Sohn diese Ehre verweigert, leugnet seine Gottheit. Kathôs = strikte Gleichheit; die Gerichtsgabe offenbart die innertrinitarische Wesensgleichheit.
Sozinianisch. „Wie den Vater“ bezeichnet die gleiche Weise ungeteilter Verehrung, nicht gleiches Wesen. Die Ehre ist gegeben (V.22) und bezweckt („auf dass“), also abgeleitet; sie läuft auf den Vater zurück, „der ihn gesandt hat“. Christus wird geehrt als der von Gott erhöhte Herr und Repräsentant des Vaters.

Bezug auf Fausto Sozzini

Sozzini verhandelt Joh 5,23 nicht als Gegner, sondern als entschiedener Verteidiger der Verehrung Christi. In seiner Disputation gegen Christian Francken — der dem erhöhten Christus jede religiöse Ehre absprach — hält Sozzini fest, dass Gott seine Ehre mitteilen kann, wem er will, und sie Christus tatsächlich mitgeteilt hat. Die entscheidende Unterscheidung ist die zwischen der eigentlichen Herrlichkeit Gottes, die er niemandem gibt, und einer mitgeteilten Ehre, die er frei verleiht.

Und wenn auch der Abstand zwischen Gott und dem Geschöpf der größte ist, so ist es doch nicht notwendig, dass der Unterschied zwischen der Ehre Gottes und der des Geschöpfes ebenso groß sei. Denn Gott kann, wem er will, seine Ehre mitteilen; dies hat er Christus erwiesen, der solcher Ehre würdig ist und den zu verehren die Heilige Schrift nicht ohne die gewichtigsten Gründe befiehlt.

Fausto Sozzini, Disputation über die Ehre Christi (gegen Christian Francken)

Sozzini wendet diesen Grundsatz unmittelbar auf unsere Stelle an. Christus selbst, so führt er aus, „bezeugt, dass der Vater niemanden richtet, sondern alles Gericht dem Sohn gegeben hat, und zwar damit alle den Sohn so ehren wie den Vater (Joh. 5,22-23)“. Die gleiche Ehre ist hier ausdrücklich an die Gabe des Gerichts gebunden: der Vater hat sie verliehen, „damit“ man den Sohn ehre. Eine so begründete Ehre ist mitgeteilte, nicht wesenseigene Ehre.

Den traditionellen Einwand aus Jesaja 42,8 — „Meine Herrlichkeit gebe ich keinem andern“ — entkräftet Sozzini durch eine feine Unterscheidung. Es gibt eine Herrlichkeit, die Gott niemals abtritt: „Die eigentliche Herrlichkeit Gottes aber ist es, dass er selbst als der erste Urheber aller Güter anerkannt wird und alle Anbetung sich auf ihn bezieht und in ihm zur Ruhe kommt. Diese Herrlichkeit hat Gott Christus gewiss nicht gegeben.“ Was Gott Christus gibt, ist ein Anteil an seiner Herrlichkeit, der ihm selbst ungeschmälert verbleibt.

So löst sich der vermeintliche Widerspruch: Jesaja redet von der Herrlichkeit, die Gott so gäbe, dass sie nicht mehr ihm gehörte — eben das tut Gott nie. Die Ehre des Sohnes hingegen ist eine geteilte, in der der Vater als erster Urheber und Ziel aller Anbetung gewahrt bleibt. Sozzini bewahrt damit zugleich die volle Verehrung Christi und die unverlierbare Einzigkeit des Vaters — gegen Francken, der jene leugnete, und gegen die Orthodoxie, die diese verwischte.

Buchübersicht zu den Schriften Sozzinis


Logische Argumente

Aus Joh 5,22-23 ergeben sich folgende Argumente gegen den Schluss von der gleichen Ehre auf das gleiche Wesen:

  1. Argument von der Gabe. Die Gerichtsvollmacht ist dem Sohn „gegeben“ (V.22). Was gegeben wird, wird empfangen; der Empfänger ist nicht der Ursprung. Gott hat keine ihm verliehene Vollmacht. Eine geschenkte Vollmacht und die aus ihr fließende Ehre sind darum abgeleitet, nicht wesenseigen.
  2. Argument vom Finalsatz. Die gleiche Ehre ist nicht als selbständige Tatsache, sondern als Zweck der Gerichtsübertragung formuliert: „auf dass sie alle den Sohn ehren“. Der Vater verleiht die Vollmacht, damit der Sohn geehrt werde. Die Ehre ist also dem göttlichen Ratschluss nachgeordnet, nicht aus einer ewigen Natur abgeleitet.
  3. Argument vom Wortfeld. Der Vers gebraucht timáô („ehren“), nicht latreúein (den Gott allein vorbehaltenen Kult, Mt 4,10). Dasselbe Verb gilt der Ehrung von Eltern und Königen (Eph 6,2; 1 Petr 2,17). Eine ausschließlich göttliche Ehre hätte ein anderes Wortfeld verlangt.
  4. Argument vom kathôs. Das „wie“ bezeichnet bei Johannes Analogie der Weise, nicht Identität des Seins (Joh 17,21-22: „eins, wie wir eins sind“; Joh 20,21: „wie mich der Vater gesandt hat“). Auf gleiches Wesen zu schließen, überlastet die Vergleichspartikel.
  5. Argument vom Schlusssatz. „Wer den Sohn nicht ehrt, der ehrt den Vater nicht, der ihn gesandt hat“ (V.23b). Die Ehre des Sohnes läuft auf den Vater zu und endet in ihm. Der Sohn ist der Gesandte; der Sender bleibt der Erste. Die Ehrung ist repräsentativ, nicht koordiniert-gleichrangig im Wesen.
  6. Argument von der Gerichtsbegründung (V.27). Der Vater gab dem Sohn die Gerichtsmacht, „weil er des Menschen Sohn ist“. Die Vollmacht ist also an Christi Menschsein und messianisches Amt gebunden, nicht an eine ewige Göttlichkeit. Ein um des Menschseins willen verliehenes Amt ist kein Indiz der Wesensgleichheit.
  7. Argument von der Stellvertreterlogik. Nach biblischem Botenrecht ehrt, wer den Gesandten ehrt, den Sender (Joh 13,20; Mt 10,40). Im AT empfangen Mose (Ex 7,1), die Richter (Ps 82,6) und der gesalbte König (1 Chr 29,20) hohe, von Gott verliehene Ehre, ohne Gott zu sein. Christus ist der vollkommene, doch verliehene Repräsentant.
  8. Argument von der Jesaja-Harmonie. Gottes eigentliche Herrlichkeit — als erster Urheber aller Güter anerkannt und Ziel aller Anbetung zu sein — gibt er niemandem (Jes 42,8). Eine mitgeteilte Ehre aber teilt er frei: mit dem Menschen (Ps 8,6), mit den Berufenen (1 Petr 5,10). Joh 5,23 redet von dieser geteilten, nicht von jener unverlierbaren Herrlichkeit.

Biblische Querverweise

Folgende Stellen klären, in welchem Sinn dem Sohn gleiche Ehre gebührt:

Johannes 5,26-27 — die Gerichtsgabe ist an das Menschsein gebunden

„Wie der Vater das Leben hat in sich selber, also hat er dem Sohn gegeben, das Leben zu haben in sich selber, und hat ihm Macht gegeben, das Gericht zu halten, weil er des Menschen Sohn ist.“ Dreimal „gegeben“, und die Begründung lautet: „weil er des Menschen Sohn ist“. Die Vollmacht, deren Folge die Ehre von V.23 ist, hängt an Christi messianischem Menschsein, nicht an einer ewigen Natur.

Philipper 2,9-11 — erhöht, zur Ehre Gottes des Vaters

Gott hat ihn „erhöht und ihm einen Namen gegeben, der über alle Namen ist“, auf dass sich jedes Knie beuge — und dies alles „zur Ehre Gottes des Vaters“. Die universale Verehrung Christi ist Frucht einer Erhöhung (Gabe) und endet im Vater. Genau die Bewegung von Joh 5,23: geschenkte Ehre, die auf den Vater zurücklauft.

Johannes 14,28 — „der Vater ist größer als ich“

Im selben Evangelium und derselben Abschiedslogik bekennt Jesus die Überordnung des Vaters. Wer den Sender als größer bekennt, kann mit der „gleichen Ehre“ von 5,23 nicht Wesensgleichheit gemeint haben. Vgl. den Eintrag zu Johannes 14,28.

1. Chronik 29,20 — sie beteten JHWH und den König an

„Und sie neigten sich und beteten an den HERRN und den König.“ Ein und dieselbe Geste gilt Gott und seinem Gesalbten — ohne dass zwei Götter entünden. Die dem Gesalbten erwiesene Ehre ist die Ehre des Gottes, der ihn eingesetzt hat. Modell für die repräsentative Ehre Christi.

Jesaja 42,8 — „meine Herrlichkeit gebe ich keinem andern“

Der klassische Einwand. Sozzini antwortet mit der Unterscheidung: Gott gibt seine eigentliche Herrlichkeit (als erster Urheber und Ziel aller Anbetung) niemandem; eine mitgeteilte Ehre aber verleiht er frei. Joh 5,23 redet von dieser, nicht von jener. Vgl. Jesaja 44,6.

Offenbarung 5,13 — dem auf dem Thron und dem Lamm

„Dem, der auf dem Thron sitzt, und dem Lamm sei Lob und Ehre.“ Zwei unterschiedene Empfänger der Ehre; das Lamm wird geehrt als das „erwürgte“ (V.12), also um seines Heilswerks willen. Die Ehre Christi ist die Ehre des erhöhten Geschöpfes, neben dem Thronenden, nicht mit ihm identisch.

Johannes 13,20 — wer den Gesandten aufnimmt, nimmt den Sender auf

„Wer aufnimmt, wen ich senden werde, der nimmt mich auf; wer aber mich aufnimmt, der nimmt den auf, der mich gesandt hat.“ Die Kette Sender–Gesandter–Weitergesandter zeigt die durchgängige Repräsentationslogik, in der V.23 steht: die Ehre des Gesandten ist die Ehre des Senders.


Einwände und sozinianische Antworten

Einwand 1: „,Wie den Vater‘ kann nur exakt gleiche, also göttliche Ehre meinen.“

Traditioneller Einwand

Wenn der Sohn so geehrt werden soll wie der Vater, dann mit göttlicher Ehre. Göttliche Ehre aber gebührt nur Gott. Also ist der Sohn Gott.

Der Schluss verwechselt den Grad der Verehrung mit ihrem metaphysischen Grund. Kathôs („wie“) bestimmt bei Johannes durchgängig die Weise, nicht das Wesen: „auf dass sie eins seien, wie wir eins sind“ (17,21) verlangt keine Wesenseinheit der Gläubigen.

Der Vers selbst nennt den Grund der Ehre: der Vater „hat alles Gericht dem Sohn gegeben, auf dass“ man ihn ehre. Die Ehre ist Folge einer Gabe, nicht einer Natur. Eine empfangene Ehre ist ihrer Art nach abgeleitet, mag sie im Ernst der Verehrung der Ehre des Vaters gleichen.

Der Schlusssatz präzisiert vollends: die Ehre des Sohnes endet im Vater, „der ihn gesandt hat“. Wer den bevollmächtigten Gesandten mit ganzem Ernst ehrt, ehrt damit den Sender — ohne dass Gesandter und Sender ein Wesen wären.

„Gleiche Ehre“ bei verschiedenem Rang ist biblisch keine Ausnahme: Israel „betete an den HERRN und den König“ in einer Geste (1 Chr 29,20), ohne den König zu vergöttlichen.

Einwand 2: „Jesaja 42,8 — Gott gibt seine Ehre keinem andern.“

Traditioneller Einwand

Gott sagt ausdrücklich: ,Meine Herrlichkeit gebe ich keinem andern.‘ Wenn Christus dieselbe Ehre empfängt wie der Vater, muss er Gott selbst sein — sonst bräche Gott sein eigenes Wort.

Hier ist Sozzinis Unterscheidung entscheidend: Es gibt eine eigentliche Herrlichkeit Gottes — als erster Urheber aller Güter anerkannt zu sein und Ziel aller Anbetung —, und diese gibt Gott niemandem. Und es gibt eine mitgeteilte Ehre, einen Anteil an seiner Herrlichkeit, den Gott frei verleiht.

Jesaja redet von der ersten: von einer Herrlichkeit, die so abgegeben würde, dass sie nicht mehr dem Gebenden gehörte. Eben das tut Gott nie. Die Ehre des Sohnes hingegen ist geteilt, nicht abgetreten: der Vater bleibt der Erste und das Ziel.

Dass Gott Herrlichkeit teilt, ohne sie zu verlieren, ist biblisch breit bezeugt: dem Menschen ist in der Schöpfung Herrlichkeit verliehen (Ps 8,6), und Gott hat uns „berufen zu seiner ewigen Herrlichkeit in Christus Jesus“ (1 Petr 5,10). Geteilte Herrlichkeit widerspricht Jes 42,8 nicht.

Joh 5,23 selbst hält den Vater als Quelle fest: „der ihn gesandt hat“. Die Ehre des Sohnes ist also gerade nicht eine dem Vater genommene, sondern eine von ihm gegebene und auf ihn zurücklaufende Ehre.

Einwand 3: „Nur Gott darf religiös verehrt werden; der Sohn aber wird verehrt.“

Traditioneller Einwand

Religiöse Verehrung gebührt allein Gott (Mt 4,10). Wird Christus religiös verehrt, muss er Gott sein. Joh 5,23 belegt diese Verehrung.

Der Vers gebraucht timáô („ehren“), nicht das Wortfeld der Gott allein geschuldeten latreía (Mt 4,10). Schon damit ist die Gleichung „Ehre Christi = Gottkult“ sprachlich nicht gedeckt.

Sozinianisch wird die Verehrung Christi keineswegs geleugnet — im Gegenteil. Sozzini verteidigt sie ausdrücklich gegen die Nicht-Adoranten: Gott kann seine Ehre mitteilen, wem er will, und hat sie Christus mitgeteilt. Der Streit geht nicht um das Ob der Verehrung, sondern um ihren Grund.

Dieser Grund ist die Erhöhung: Gott hat Christus „zum Herrn und Christus gemacht“ (Apg 2,36) und ihm den Namen gegeben, „auf dass … zur Ehre Gottes des Vaters“ sich jedes Knie beuge (Phil 2,9-11). Verehrt wird der erhöhte Herr, und die Verehrung endet im Vater.

Christus wird also wahrhaft verehrt — aber als der von Gott eingesetzte Mittler, nicht als der höchste Gott von Natur. Das ist keine Minderung, sondern die genaue Gestalt, die der Vers (geschenkte, auf den Vater bezogene Ehre) vorzeichnet.

Einwand 4: „Geschenkte Ehre für ein Geschöpf wäre Götzendienst.“

Traditioneller Einwand

Wenn Christi Ehre nur verliehen ist, dann ehrt man ein Geschöpf wie Gott — und das ist Götzendienst, gegen das erste Gebot.

Götzendienst ist die Verehrung dessen, was Gott nicht eingesetzt hat, an Gottes Statt. Hier aber gebietet Gott selbst die Ehre des Sohnes („auf dass sie alle den Sohn ehren“) und ordnet sie auf sich hin („der ihn gesandt hat“). Eine von Gott gebotene und auf Gott bezogene Ehre ist nicht Götzendienst, sondern Gehorsam.

Das AT kennt diese Struktur: Israel „betete an den HERRN und den König“ (1 Chr 29,20); der Engel des HERRN, der Gottes Namen trägt, empfängt Ehre, weil er Gott repräsentiert. Wer den von Gott Gesandten ehrt, ehrt Gott (Joh 13,20).

Götzendienst entstünde erst, wenn man Christus an die Stelle des Vaters setzte und die Ehre bei ihm enden ließe. Genau das verhindert V.23b: die Ehre läuft durch den Sohn auf den Vater zu. Der Sohn wird nicht statt des Vaters, sondern in dessen Auftrag geehrt.

Die sozinianische Position wahrt damit beides, was das Götzendienst-Argument auseinanderreißt: die volle, gebotene Verehrung Christi und die unverlierbare Einzigkeit des Vaters als erster Quelle und letztem Ziel.

Einwand 5: „Ein bloß erhöhter Mensch verdient nicht dieselbe Ehre wie der Vater.“

Traditioneller Einwand

Wenn Christus nur ein erhöhtes Geschöpf ist, ist es maßlos, ihn so zu ehren wie den Vater. Die Forderung von V.23 ergibt nur Sinn, wenn er wahrer Gott ist.

Das Maß der Ehre richtet sich nach dem von Gott verliehenen Rang, und dieser ist einzigartig: Christus ist „weit über alle Fürstentümer, Gewalt, Macht“ erhöht (Eph 1,21), ihm ist „alle Gewalt im Himmel und auf Erden“ gegeben (Mt 28,18). Kein anderes Geschöpf hat diesen Rang.

Eben weil die Würde eines Geschöpfes durch Gottes Willen der Würde Gottes „am nächsten heranreichen“ kann — so Sozzinis Argument gegen Francken —, ist es nicht maßlos, sondern geboten, den so Erhöhten mit höchstem Ernst zu ehren.

Die Ehre ist gerade nicht selbsterworben, sondern Antwort auf Christi Gehorsam bis zum Tod: „darum hat ihn auch Gott erhöht“ (Phil 2,9). Dass Gott einen Gehorsamen so erhöht, ist kein Argument für dessen ewige Gottheit, sondern für Gottes belohnende Treue.

Die gleiche Weise der Verehrung folgt also nicht aus gleichem Wesen, sondern aus dem höchsten, von Gott verliehenen Rang — und sie ehrt zuletzt den, „der ihn gesandt hat“.


Theologische Konsequenzen

Gottesbild. Der Vater bleibt der erste Urheber aller Güter und das Ziel aller Anbetung — seine eigentliche Herrlichkeit teilt er mit niemandem. Die Einzigkeit des Vaters wird durch die Ehre des Sohnes nicht relativiert, sondern bekräftigt: sie läuft auf ihn zurück.
Christologie. Der Sohn ist der von Gott bevollmächtigte Richter und erhöhte Herr. Seine Ehre ist eine gegebene, an sein Menschsein (V.27) und seine Sendung gebundene Würde — höchst, aber abgeleitet.
Anbetung. Die Verehrung Christi ist nicht zu leugnen, sondern geboten — als Ehre des Mittlers, die im Vater endet (Phil 2,11). Sozzini verteidigt sie gegen die Nicht-Adoranten und gründet sie auf Gottes freie Mitteilung seiner Ehre.
Hermeneutik. Vergleichspartikeln (kathôs) und Ehrbegriffe (timáô) dürfen nicht mit Wesensaussagen verwechselt werden. Der Schluss von gleicher Ehre auf gleiches Wesen ist eine dogmatische Hinzufügung, die der Text nicht trägt.

Verbundene Verse

Folgende Stellen stützen, vertiefen oder kontrastieren die hier vorgetragene Auslegung:

  • Johannes 14:28 — „Der Vater ist größer als ich“ — die Überordnung des Senders im selben Evangelium.
  • Johannes 10:30 — „Ich und der Vater sind eins“ — Einheit des Willens und Wirkens, nicht des Wesens.
  • Philipper 2:6-7 — Erhöhung und Namensgabe „zur Ehre Gottes des Vaters“ — geschenkte, auf den Vater bezogene Ehre.
  • Johannes 17:3 — Der Vater als „allein wahrer Gott“, neben dem Christus der Gesandte ist.
  • 1. Korinther 8:6 — „Ein Gott, der Vater“ — ein Herr, Jesus Christus; klare Zuordnung von Quelle und Mittler.
  • Jesaja 44:6 — JHWH der Einzige und Erste — Hintergrund der Unterscheidung eigentliche / mitgeteilte Herrlichkeit.

Zusammenfassung

Johannes 5,22-23 ist kein Beweis der Wesensgleichheit, sondern ihrer Voraussetzung entgegengesetzt formuliert: die Ehre des Sohnes ist eine geschenkte. Der Vater „hat alles Gericht dem Sohn gegeben, auf dass“ man ihn ehre — die Ehre ist Folge einer Gabe und eines Ratschlusses, nicht Ausdruck einer ewigen Natur. Das „wie“ (kathôs) vergleicht die Weise der Verehrung, nicht das Wesen, und der Schlusssatz lässt die Ehre des Sohnes auf den Vater zurücklaufen, „der ihn gesandt hat“.

Den klassischen Einwand aus Jesaja 42,8 entkräftet Sozzini durch die Unterscheidung von eigentlicher und mitgeteilter Herrlichkeit: jene — als erster Urheber und Ziel aller Anbetung anerkannt zu sein — gibt Gott niemandem; diese teilt er frei, mit Menschen, Engeln und vor allem mit dem erhöhten Christus. Geteilte Herrlichkeit widerspricht der unverlierbaren Einzigkeit des Vaters nicht.

Sozinianisch verstanden bestätigt der Vers die Verehrung Christi, statt sie zu untergraben: der Sohn soll mit ganzem Ernst geehrt werden — als der von Gott eingesetzte Richter und erhöhte Herr, dessen Ehre Gott selbst geboten hat und die im Vater ihr Ziel findet. Gleiche Weise der Verehrung, verschiedener Rang im Wesen: das ist die genaue Gestalt von Johannes 5,23.


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