Die Anbetung Christi

Darf man Jesus Christus anbeten und im Gebet anrufen, wenn er nicht von Natur aus, dem Wesen nach, Gott ist? Diese Frage hat das antitrinitarische Lager des 16. Jahrhunderts gespalten wie keine zweite. Fausto Sozzini (Faustus Socinus, 1539–1604) gab eine ebenso klare wie kühne Antwort: Ja — Christus darf und soll religiös verehrt und angerufen werden, nicht weil er der Schöpfer wäre, sondern weil Gott ihn erhöht, ihm alle Macht über die Kirche gegeben und ihn zum Mittler eingesetzt hat. Wer den Sohn ehrt, ehrt damit den Vater. Diese Seite berichtet, wie Sozzini diese These in zwei Streitschriften entfaltet und gegen seine Gegner Ferenc Dávid und Christian Francken verteidigt hat.

TL;DR

Sozzinis Kernthese: Christus ist nicht der Schöpfergott und nicht wesensgleich mit dem Vater — und dennoch darf und soll er angebetet und angerufen werden. Der Grund liegt nicht in einer göttlichen Natur, sondern in der Erhöhung: Gott hat ihm alle Macht im Himmel und auf Erden gegeben, die Leitung der Kirche übertragen, ihn zum Mittler und Weltrichter eingesetzt, und er nimmt unsere Gebete wahr. Weil alle Ehre, die Christus zuteilwird, letztlich auf den Vater zurückfließt („zur Ehre Gottes des Vaters“, Phil 2,11), verletzt die Anbetung Christi das erste Gebot nicht, sondern erfüllt es. Sozzini unterscheidet dabei genau: Christus anbeten ist geboten, ihn anrufen ist erlaubt, aber nicht zwingend.

1. Zwei Streitschriften, ein Streitpunkt

Sozzinis Lehre von der Verehrung Christi ist aus konkreten Auseinandersetzungen erwachsen, nicht aus dem Studierzimmer. Zwei Werke tragen den Hauptanteil. In „Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“ antwortet Sozzini auf Thesen des siebenbürgischen Reformators Ferenc Dávid (Franciscus Davidis, um 1520–1579), der jede Anrufung Christi im Gebet als unzulässig verwarf. Es war der Arzt und Theologe Georg Blandrata, der Sozzini eigens nach Siebenbürgen rief, um die Verehrung Christi gegen Dávid zu verteidigen; eingeschoben sind auch einige vorsichtigere Anfragen Blandratas selbst, der die Anrufung zwar für erlaubt, aber nicht für geboten hielt. In „Über die Ehre Christi“ — einer Disputation mit dem wandernden Philosophen Christian Francken — verteidigt Sozzini dieselbe Sache auf rein vernunftgemäßer Ebene: Darf einem Geschöpf göttliche Ehre erwiesen werden?

Beide Schriften setzen Sozzinis bekannte Christologie voraus: Christus ist nicht von Ewigkeit her wesensgleich mit dem Vater, sondern ein — wenn auch einzigartiges — Geschöpf, das von Gott mit höchster Würde ausgestattet wurde. Gerade deshalb ist die Frage so brisant. Wäre Christus selbst der Schöpfergott, wäre seine Anbetung selbstverständlich. Weil er es für Sozzini nicht ist, muss die Verehrung anders begründet werden.

Die Gegenposition (Ferenc Dávid)

Dávid stellte zwei Thesen auf, die Sozzini wörtlich überliefert: These I — wo immer „Anrufung“ den Kult und das Vertrauen meint, durch das wir von Gott leibliche und geistliche Güter erbitten, findet sich in der Schrift keine Stelle, die Christus eine solche Anrufung zuspricht. These II — Christus darf nicht nur nicht angerufen werden, er kann es auch nicht. Dávids vier Gründe: (1) ein strenges Gebot Gottes erlaubt allein die Anrufung des Vaters, des Schöpfers von Himmel und Erde; (2) Christus selbst habe gelehrt, niemand außer dem himmlischen Vater dürfe angerufen werden; (3) die wahre Anrufung geschehe „im Geist und in der Wahrheit“ an den Vater (Joh 4,23) — die an den Sohn gerichtete sei darum falsch; (4) die biblischen Gebetsformeln richten sich an den Vater, nicht an Christus.

Die ganze Disputation, so stellt Sozzini in einem Vorwort „an den Leser“ klar, läuft in zwei Stufen ab: Bis zum siebten Kapitel geht es nur um Dávids erste These — ob Christus in der Schrift überhaupt angerufen wird. Erst danach wird die zweite, schärfere These behandelt: ob Christus überhaupt angerufen werden kann. Sozzini will beides zeigen — und mehr noch, dass die Gegner, indem sie die Anrufbarkeit leugnen, in Wahrheit Christi Macht leugnen.

2. Drei Begriffe sauber getrennt: Anbetung, Anrufung, Dienst

Sozzinis ganze Argumentation steht und fällt mit einer Begriffsklärung. Er unterscheidet Anbetung (Verehrung, adoratio), Dienst und Anrufung (das Richten eines Gebetes an jemanden, invocatio). Anbetung und Dienst sind für ihn eher dauernde Haltungen der Seele als einzelne Handlungen; die Anrufung dagegen ist ein bestimmter Akt, das Erflehen von Hilfe an einer Adresse.

  • Anbetung / Dienst — „gewisse Neigungen unserer Seele und unseres Geistes mehr als Handlungen“, beständig und uns anhaftend. Darum kann man im selben Augenblick Gott und Christus anbeten.
  • Anrufung — „das Richten eines Gebetes und das Erflehen von Hilfe“, eine Handlung, die man nach Zeit und Gelegenheit unternimmt. Man kann Christus nicht anrufen, „es sei denn, wir richten unsere Gebete namentlich an ihn“.

Aus dieser Unterscheidung folgt Sozzinis berühmte, von Dávid als „Rätsel“ verspottete Doppelaussage: Christus müssen wir anbeten und ihm dienen, ihn anrufen dürfen wir, sind aber dazu nicht verpflichtet. Sozzini hält das für völlig stimmig:

So dass wir Christus zwar unbedingt dienen und ihn anbeten müssen; ihn aber anzurufen, wenn von einer unbedingten Notwendigkeit die Rede ist, sind wir zwar nicht verpflichtet, können es jedoch mit vollem Recht tun. … Und so siehst du, dass in jener Unterscheidung meinerseits kein Widerspruch und kein Rätsel liegt, sondern dass sie dem gesunden Menschenverstand gewissermaßen einleuchtet.

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, Kap. 18

3. Was „anrufen“ eigentlich heißt

Ein zweiter Schlüssel: Sozzini bestreitet, dass „Anrufung Christi“ immer ein Bittgebet um Hilfe meinen muss. In den meisten Schriftstellen, an denen Christus „angerufen“ wird, bezeichnet das Wort nicht die Bitte selbst, sondern „die eigentliche Verehrung und das Vertrauen“. Und aus Verehrung und Vertrauen folge notwendig die Möglichkeit des Anflehens.

So siehst du nun endlich, an wie vielen Stellen der Heiligen Schrift Christus jene Anrufung … zugeschrieben wird … außer dass, mit Ausnahme jener Stelle Röm 10, das Wort „anrufen“ nicht das Anflehen selbst zu bezeichnen scheint … sondern die eigentliche Verehrung und das Vertrauen. Da aber aus Verehrung und Vertrauen … notwendigerweise die Möglichkeit des Anflehens folgt …

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, Kap. III/IV

Wenn die Schrift sagt, jemand „rufe den Namen Christi an“, dann ist darin — wie auch beim „Anrufen des Namens Gottes“ — nicht bloß eine Benennung gemeint, sondern „der Kult und die Anflehung um Christi eigene Hilfe“. Schon Ananias bezeichne mit der Wendung, Saulus habe Vollmacht, alle zu binden, „die den Namen Jesu anrufen“ (Apg 9,14), diejenigen, die Jesus zur Rechten Gottes verehrten und zu seiner Hilfe Zuflucht nahmen.

4. Der erste Schriftbeweis: Stephanus (Apg 7,59)

Sozzinis stärkstes Zeugnis ist der sterbende Stephanus. Hier steht das Wort „anrufen“ ausdrücklich, und das Gebet richtet sich namentlich an Jesus.

Und sie steinigten Stephanus, der anrief und sprach: „Herr Jesus, nimm meinen Geist auf.“ … Denn man kann nicht sagen, Stephanus habe Gott angerufen, den er mit dem Namen „Herr Jesus“ bezeichnet hätte.

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, Schriftbeweis (Apg 7,59)

Sozzini argumentiert philologisch: Hätte Lukas Gott den Vater gemeint, hätte er — um die gefährliche Zweideutigkeit zu meiden — nicht „Herr Jesus“, sondern „Jesus, der Gott“ geschrieben. Zudem habe Stephanus unmittelbar zuvor Jesus selbst „zur Rechten Gottes stehen“ gesehen, „als ob er sich erhöbe, um ihm Beistand zu leisten“. Dass Stephanus von Jesus genau das erbittet, was zuvor David und Jesus selbst von Gott erbeten hatten (vgl. Lk 23,46), enthält für Sozzini „nichts Widersinniges“:

Denn Gott selbst hat Jesus eine solche Macht verliehen, dass das, was zuvor nur von Gott allein erbeten werden konnte, nun auch von Jesus selbst … — ja sogar zur höchsten Ehre Gottes — erbeten werden kann.

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, zu Apg 7,59

Dass dieselben Jünger, die noch zu Lebzeiten Jesu im sinkenden Boot riefen „Herr, rette uns, wir gehen zugrunde“ (Mt 8,25), damit nicht irrten, obwohl sie kein Vorbild eines heiligen Mannes hatten, der zuvor Christus angerufen hätte — das genügt Sozzini bereits: Sie hatten in Christus „die Macht erkannt … aus der Gefahr zu retten“.

5. Der zweite Schriftbeweis: die Briefe des Paulus

Paulus erbittet am Anfang fast aller seiner Briefe Gnade, Frieden und Barmherzigkeit „von Gott unserem Vater und dem Herrn Jesus Christus“ und schließt sie meist mit „Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sei mit euch“. Für Sozzini sind das verkappte Bittgebete an Christus.

  • Phil 2 (Christushymnus) — Paulus' eigenes Kronzeugnis, dass die Christus erwiesene Ehre „zur Ehre Gottes des Vaters“ geschieht (Phil 2,11).
  • 1 Thess 3,11 — „Gott selbst aber, unser Vater, und unser Herr Jesus Christus leite unseren Weg zu euch“: eine Bitte, die Gott und Christus zugleich anruft.
  • 2 Kor 12,8–9 — „Dreimal habe ich den Herrn gebeten, dass er von mir weiche“; der Kontext („damit die Kraft Christi in mir wohne“) zeigt, dass mit „Herr“ Christus gemeint ist.
  • Röm 10,13 — die einzige Stelle, an der „anrufen“ das eigentliche Anflehen bezeichnet, auf Christus bezogen.

Selbst wenn man, so Sozzini, alle direkten Gebetsformeln auf den Vater bezöge, bliebe für die bloße Möglichkeit der Anrufung Christi schon das Vorhandensein indirekter Formeln (wie am Anfang und Ende der Paulusbriefe) hinreichend.

6. Der eigentliche Grund: Christi Macht, Fürsorge und Allwissenheit

Hinter allen Einzelstellen steht Sozzinis tragender Vernunftgrund: Wer angerufen werden kann, muss (a) die Macht haben zu helfen und (b) unsere Gebete wahrnehmen können. Beides trifft auf den erhöhten Christus zu. Aus „nahezu unzähligen Stellen“ sei offenkundig, dass Christus mit höchster Macht ausgestattet ist und vom Himmel her für seine Kirche sorgt.

  • Mt 28,18 — „Mir ist alle Macht gegeben im Himmel und auf Erden“.
  • Apg 2,36 — Gott hat den Gekreuzigten „zum Herrn und Christus gemacht“.
  • Eph 1,21–23 — eingesetzt über jede Herrschaft und Macht, als Haupt über alles der Kirche gegeben.
  • Offb 1,18; 3,7 — er hat „den Schlüssel Davids“ und „die Schlüssel des Todes und der Hölle“.
  • Offb 2,23 — „Ich bin es, der Nieren und Herzen erforscht“: Christus kennt unsere Werke und durchdringt das Innerste.

Die Allwissenheit ist das entscheidende Glied: Wenn Christus „nicht nur unsere Gebete versteht, sondern alle unsere Werke kennt und sogar Herzen und Nieren erforscht“, dann fehlt nichts mehr, was seiner Anrufbarkeit im Wege stünde. Sozzini zieht den Schluss:

Da es also offenkundig ist, dass Christus, nachdem er im Himmel zur Rechten Gottes gesetzt wurde, nicht nur mit höchster Macht ausgestattet ist, sondern auch die Sorge für seine Kirche trägt … : Wer würde es wagen zu leugnen, dass er angerufen werden kann?

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, Kap. 2 (Christi Vollmacht)

7. Die Erhöhung: Phil 2,9–11 und Hebr 1,6

Der Grund von Christi Würde ist nicht seine Natur, sondern seine Erhöhung (exaltatio). Im Streit mit Francken bringt Sozzini das auf eine Formel: Gott kann seine Ehre mitteilen, wem er will.

Und wenn auch der Abstand zwischen Gott und dem Geschöpf der größte ist, so ist es doch nicht notwendig, dass der Unterschied zwischen der Ehre Gottes und der des Geschöpfes ebenso groß sei. Denn Gott kann, wem er will, seine Ehre mitteilen; dies hat er Christus erwiesen, der solcher Ehre würdig ist …

„Über die Ehre Christi“

Phil 2,9–11 belegt für Sozzini, dass diese Erhöhung gebietende Kraft hat: Gott „will jetzt ebenfalls, dass dies geschehe“, dass sich im Namen Jesu jedes Knie beuge. Und Hebr 1,6 verstärkt es: „Und es sollen ihn alle Engel Gottes anbeten“ — ein Satz, der im Psalm ursprünglich Gott gilt, vom Hebräerbrief aber auf Christus angewandt wird. Wenn schon die Engel, die uns weit überlegen sind, Christus anbeten sollen, dann erst recht wir.

Denn was ihr sagt, die Worte „Und es sollen ihn alle Engel Gottes anbeten“, die im Psalm … auf Gott selbst bezogen werden — was dann, wenn jener göttliche Schriftsteller sie auf Christus anwendet … und lehrt, dass diese Gottesanbetung geschehen soll?

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, Kap. 18 (zu Hebr 1,6)

Bezeichnend ist Sozzinis Auslegung des Hymnus selbst: Christus war „in der Gestalt Gottes“, hielt die Gleichheit mit Gott aber nicht „wie Räuber pflegen“ fest, sondern legte sie ab — und darum, als Lohn seines Gehorsams, hat Gott ihn erhöht. Die Herrlichkeit, von der Phil 2 spricht, ist für Sozzini eindeutig „eine Herrlichkeit der Anbetung“, „während doch ausdrücklich darin die Rede ist, dass vor ihm die Knie gebeugt werden sollen“.

8. „Damit alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren“ (Joh 5,22–23)

Dávid führt diese Stelle gegen Sozzini ins Feld: Wenn die Ehrung auf Anbetung und Anrufung übertragen werde, müssten wir den Sohn auf dieselbe Weise verehren wie den Vater — dann aber falle Sozzinis Mittler-Unterscheidung in sich zusammen, „denn dann wäre die Anbetung und Anrufung nicht gleich“. Sozzini dreht den Spieß um:

Eben diese Stelle bei Johannes lehrt hinreichend klar, dass die Anrufung Christi zur Verherrlichung Gottes gehört. … Das Wort „wie“ erklärt weder hier noch anderswo je für sich eine vollständige Gleichheit … sondern nur der Sache selbst.

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, zu Joh 5,22–23

Christus zu ehren „wie“ den Vater heißt für Sozzini nicht, ihm alle Eigenschaften des Vaters zuzuschreiben — die Ehre des Sohnes werde „niemals in allem gleich sein“ der des Vaters —, wohl aber, anzuerkennen und öffentlich zu bekennen, dass „seine Güte und Gerechtigkeit angerufen werden können“. Wer dem Sohn dieses Anrufenkönnen abspricht, ehrt ihn gerade nicht wie den Vater.

9. Der entscheidende Hebel: Die Ehre Christi fließt auf den Vater zurück

Hier liegt das theologische Herzstück. Sozzini bestreitet nicht das erste Gebot — er liest es neu. Was wir Christus an Anbetung, Dienst, Vertrauen und Anrufung erweisen, erweisen wir „in Wirklichkeit nicht vorrangig Christus selbst, sondern Gott, der ihn zu so großer Majestät erhoben hat“.

Denn was immer wir durch seine Anbetung und seinen Dienst erweisen, diesen Gottesdienst erweisen wir in Wirklichkeit nicht vorrangig Christus selbst, sondern Gott, der ihn zu so großer Majestät erhoben hat. Daher sagt Paulus: „Damit jede Zunge bekennt, dass Jesus Christus der Herr ist, zur Ehre Gottes des Vaters“ (Phil 2,11).

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, Kap. 2

Die Parallele, die Sozzini immer wieder zieht: So wie der, „der an Christus glaubt“, in Wahrheit nicht an Christus, sondern an den glaubt, „der mich gesandt hat“ (Joh 12,44), so betet der, der Christus anbetet, in Wahrheit Gott an. Anbetung und Glaube laufen über Christus auf den Vater zu. Darum gilt:

Sodann, weil die Anbetung Christi die Anbetung Gottes selbst ist: den wir in Christus und durch Christus anbeten.

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, Kap. 19 (Exodus-Gott und Anbetung)

Sozzini schärft das mit einem Gleichnis ein, das die ganze Schrift durchzieht: Christus ist wie der Statthalter, den ein König über seine Stadt eingesetzt hat. Wer den Statthalter um etwas bittet, das zu dessen Amt gehört, hat es „vom König selbst erbeten“ — und doch hat er es beim Statthalter erbeten. So bleibt das Gebot, allein Gott den Vater anzurufen, in Geltung, und doch darf man Christus anrufen.

10. Christus als Mittler — und was das nicht heißt

Christus wird angerufen „nicht als dem Urheber, sondern als dem Mittler, oder als demjenigen, dem der Vater dies verliehen hat“. Sozzini grenzt seinen Mittlerbegriff aber sorgfältig ab: Er meint nicht, dass Christus jetzt noch durch eine Fürbitte etwas bei Gott für uns erwirke — die ewige Erlösung ist bereits errungen (Hebr 9,12; 5,9). Mittler ist Christus vielmehr als der, „durch den alles geschieht“:

So ist Christus als der Mittler zwischen uns und Gott dem Vater zu betrachten: durch den nämlich von Gott alles der Kirche zuteilwird und umgekehrt von der Kirche alles auf Gott bezogen wird.

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, Kap. 17

Auf Blandratas Frage, ob das Mittleramt nicht ebenso „möglich, aber nicht nötig“ sei wie die Anrufung, antwortet Sozzini mit der Zeit-Regel: „Unterscheidet die Zeiten, und ihr werdet die Schriften in Einklang bringen.“ Was früher allein Gott geschuldet war, wird „später auf Geheiß oder mit Zustimmung desselben Gottes auch Christus geschuldet“ — kein Widerspruch der Schriften, sondern ein Unterschied der Heilszeiten.

11. Die Einwände Dávids und Blandratas — und Sozzinis Antworten

„Den Herrn, deinen Gott, sollst du anbeten, und ihm allein dienen“ (Mt 4,10)

Dávids Hauptwaffe ist das strenge Gebot der Alleinverehrung. Sozzini antwortet, dass dasselbe Gebot auch für Anbetung und Dienst gilt — „und dennoch können wir Christus nicht nur anbeten, sondern wir müssen es auch“. Das Gebot schließe also den Sohn gerade nicht aus, sofern die Christus erwiesene Ehre auf den Vater zurückgeht. Überdies sei das Vaterunser (Lk 11,2; Mt 6,9) keine Antwort auf die Frage, wer anzubeten ist, sondern wie der Vater anzubeten ist — und es stamme aus einer Zeit, in der Christus „noch weder in seinem erhöhten Zustand erschienen noch verherrlicht worden war“.

„Die Frage ist nicht, was wir können, sondern was wir sollen“

Dávid (und mit ihm Blandrata) will den Streit auf das Sollen verengen: Ohne ausdrückliches Gebot solle man nichts wagen, „sondern zur Quelle gehen, nicht zu den Bächlein“. Sozzini hält dagegen, dass Dávids eigene zweite These das Können bestreitet — und genau das sei zu widerlegen. Es genüge für die Möglichkeit der Anrufung, dass Christi Macht und Allwissenheit erwiesen sind; ob daraus eine Pflicht folge, sei eine zweite, davon unabhängige Frage.

Es fehle ein ausdrückliches Gebot „Rufet mich an!“

Dávid verlangt den „Buchstaben“: Wo gebietet der Vater oder der Sohn die Anrufung Christi wörtlich? Sozzini nennt diese Forderung „lächerlich“ — „ein und dieselbe Aussage kann nicht nur durch ein einziges Wort, sondern durch viele Worte … ausgedrückt werden“. Zudem treffe der Vorwurf Dávid selbst, der „in der gesamten Disputation, gestützt auf deine wundersamen Schlussfolgerungen, niemals einen Buchstaben anführst“. Für die Anbetung dagegen nennt Sozzini eine ganze Reihe ausdrücklicher Stellen (Mt 2,11; 8,2; 14,33; 28,9.17; Joh 9,38 u. a.), an denen Christus „in wahrem Herzensvertrauen … angebetet wurde“.

Christus habe über seine eigene Anrufung geschwiegen

Dávid: Hätte der Vater gewollt, dass Christus angebetet werde, hätte Christus es seinen Jüngern mitgeteilt, „denn alles, was ich von meinem Vater gehört habe, habe ich euch kundgetan“ (Joh 15,15). Sozzini erwidert, derselbe Christus habe gesagt: „Ich habe euch noch vieles zu sagen, was ihr jetzt nicht tragen könnt“ (Joh 16,12). Die Anbetung des Erhöhten setze seine himmlische Herrschaft voraus, die die Jünger vor Pfingsten gar nicht fassen konnten. Dass sie sie nach Empfang des Geistes verstanden, zeige der erste Märtyrer: Stephanus rief Christus an „in eben der Sache, in der Christus selbst Gott den Vater angerufen hatte“.

Die wahre Anbetung geschehe „im Geist und in der Wahrheit“ an den Vater (Joh 4,23)

Sozzini bestreitet, dass Joh 4 überhaupt festlege, wer anzubeten sei. Die Stelle handle davon, ob an diesem oder jenem Ort anzubeten sei, und ihr Ergebnis sei: nicht an einem bestimmten Ort, sondern „überall, sofern nur aufrichtig und wahrhaft angebetet wird“. Daraus folge keineswegs, dass allein die Anbetung des Vaters wahr und die des Sohnes falsch sei.

Die Gebetsformeln richten sich an den Vater

Selbst wenn alle direkten Bittformeln auf den Vater zielten, wäre damit nicht bewiesen, dass Christus nicht angerufen werden kann. Und tatsächlich existierten solche Formeln auch für Christus — Stephanus (Apg 7,59) und Paulus (2 Kor 12,8) belegen es; hinzu kämen die indirekten Formeln der Paulusbriefe. Dass die festen, liturgischen Gebete der Kirche sich an den Vater richten, sei kein Gegenbeweis, sondern bestätige nur, dass die Anrufung Christi nicht Pflicht, sondern Erlaubnis ist.

Würden dann nicht „zwei Götter“ angerufen?

Dávid warnt: Wenn auch der Sohn mit wahrem Herzensvertrauen anzurufen sei, werde nicht ein Gott, sondern „eine Trias von Göttern“ angerufen. Sozzini verneint: Der Sohn ist „weder der Persona noch dem Wesen nach derselbe wie der Vater“; er hat alles vom Vater empfangen. Gerade dieser Unterschied zeige, „dass die Anrufung und Anbetung des Sohnes von einer gewissermaßen anderen Beschaffenheit ist als die des Vaters“. Es gibt keine Gleichordnung zweier Götter, sondern eine Unterordnung des empfangenden Sohnes unter den gebenden Vater.

Der Vater verliere sein Vorrecht (das Vaterunser-Argument)

Dávid: Christus habe gelehrt, alles Nötige vom Vater zu erbitten; teile man den „Gegenstand der zu erbittenden Dinge“ zwischen Vater und Sohn auf, so sei der Vater nicht mehr der „allgenügsame“ Gott. Sozzini bestreitet jede Aufteilung: „Wir teilen aber das, was erbeten werden soll, nicht zwischen Vater und Sohn auf.“ Vielmehr könne alles, was die Kirche betrifft und vom Vater zu erbitten ist, „auch vom Sohn erbeten werden, durch den der Vater, der alles gibt, es uns schenkt“. Die Gebe-Macht Christi mindere die Allmacht des Vaters in nichts, „da jene Macht gänzlich vom Vater selbst ausgegangen ist und beständig von seinem Willen abhängt“.

Christus sei das Bild Gottes — und Bilder dürfe man nicht anbeten

Dávid spielt das Bilderverbot aus (Ex 20,4). Sozzini unterscheidet: Verboten sei das „von Menschen angefertigte und von ihnen sich selbst zur Anbetung aufgestellte“ Bild — nicht aber „das von Gott selbst hervorgebrachte Bild seiner selbst, das er zur Anbetung aufgestellt hat“. Gott habe sich durch das Gebot nicht das Recht genommen, „auch einen anderen außer sich selbst uns zur Anbetung vorzustellen“; er habe nur verboten, „dass wir dies aus eigenem Antrieb täten“. Eben deshalb seien Götzendiener nicht entschuldigt: Sie verehren aus eigenem Antrieb, gegen Gottes ausdrückliches Gebot.

Der Vater habe die Gebete des Kornelius erhört, nicht Christus (Apg 10)

Dávid: Kornelius' Gebete seien vor Gott den Vater gelangt, nicht vor Christus — also höre Christus die Gebete nicht. Sozzini kontert mit dem Statthalter-Bild: Kornelius kannte Christus noch nicht und hatte seine Gebete gar nicht an ihn gerichtet; „der Statthalter hat denjenigen nicht erhört, der durch ihn beim König gebeten hat“. Dass der Vater erhört, wo man ihn anruft, beweist nichts gegen die Anrufbarkeit Christi. Zudem habe Petrus eben dem Kornelius gepredigt, Jesus sei „Herr über alle“ und „zum Richter über Lebende und Tote eingesetzt“ (Apg 10,36.42) — was Christi gegenwärtige Macht und damit seine Anrufbarkeit zeige.

12. „Meine Ehre gebe ich keinem andern“ (Jes 42,8)

Dávids vermeintlich stärkstes Zeugnis: Gott gibt seine Herrlichkeit „keinem anderen“. Wenn Christus die Ehre der Anbetung zukäme, hätte Gott seine Herrlichkeit doch geteilt. Sozzini antwortet dreifach.

  1. „Geben“ heißt „zulassen“. Wie in Ps 16,10 („du wirst nicht geben, dass dein Heiliger die Verwesung sieht“) bedeute „geben“ hier „erlauben/dulden“. Gott werde nicht dulden, „dass gegen oder ohne seinen Willen seine Herrlichkeit einem anderen zugeschrieben wird“ — gemeint seien die „Schnitzbilder“, die nichts mit Gott gemein haben.
  2. „Ein anderer“ ist nicht Christus. Ein „anderer“ sei ein Gott Fremder, der nichts von Gott hat. Christus aber „verdankt ihm alles, was er hat, und hängt gänzlich von ihm ab“ — er ist gerade kein „anderer“ in diesem Sinne. Tatsächlich habe Gott mit Christus sogar „die Herrlichkeit des Richtens über alle Dinge“ geteilt (Joh 5,22), die doch Gottes eigene Herrlichkeit ist.
  3. Die Wende des Arguments. Ein Freund habe ihn auf eine Lesart aufmerksam gemacht (sie geht auf Justin den Märtyrer zurück): Da Jes 42 eine Weissagung über Christus ist, könne man Gott sagen lassen, er werde seine Herrlichkeit „keinem anderen außer Christus“ geben. So werde die Stelle, die euch am geeignetsten scheint, Christus die Ehre zu entziehen, zur geeignetsten, sie ihm zuzuschreiben.

Sozzini fügt eine bittere Spitze hinzu: Es sei nicht verwunderlich, dass Dávid das von Götzenbildern Gesagte auf Christus übertrage — „da Christus bei euch heutzutage den Platz von Schnitzbildern einnimmt: er bewirkt nichts, sorgt für nichts, tut schließlich gar nichts“.

13. Nährt die Anrufung Christi den Glauben? (1 Petr 1,21; 1 Kor 15)

Dávid bestreitet, dass die Anrufung Christi Glauben und Hoffnung stärke — Petrus richte beides ausdrücklich „auf Gott“ (1 Petr 1,21). Sozzini hält dagegen, dass Gott Jesus „aus keinem anderen gewichtigeren Grund zum Herrn und Christus gemacht“ habe, als um „auch unseren Glauben und unsere Hoffnung … zu nähren und zu fördern“. Eben darum sei Christus uns als „Bruder“, als der „in allem versuchte“ (Hebr 4,15) Beistand gegeben — ein Trost, den der Schwache in der Anrufung Christi findet.

Diese Hilfsfunktion erklärt zugleich Sozzinis Vorbehalt: Wer „mit so großem Glauben ausgestattet ist, dass er es wagt, beständig geradewegs zu Gott selbst zu nahen“, der „braucht Christus nicht anzurufen“. Wer ihn dennoch anruft, „beleidigt damit Gott nicht, sondern wird durch seine Tat Gott verherrlichen“.

Auch das Ende der Heilsgeschichte ordnet Sozzini ein: Wenn „für Glauben und Hoffnung kein Platz mehr sein wird“, wird Christus „das Reich Gott und dem Vater übergeben“ (1 Kor 15,24.28) und sich dem unterwerfen, „der ihm die Macht gegeben hat, sich alles zu unterwerfen“. Die Anrufung Christi ist also eine Sache dieser Zeit — der Zeit des pilgernden Glaubens.

14. Das Zeugnis der Offenbarung

Die Johannesoffenbarung ist für Sozzini ein durchgehender Beleg für Christi gegenwärtige Herrschaft und Anrufbarkeit. In den Sendschreiben (Offb 2–3) spricht Christus durchweg „aus eigener Person“ — „Dem Sieger werde ich geben …“, „ich werde seinen Namen bekennen vor meinem Vater“ —, nicht bloß im Namen des Vaters. Wer ihm hier „das Königreich und die Lenkung der Kirche“ nehmen wolle, widersetze sich „der offenkundigsten Wahrheit“.

Bemerkenswert ist Sozzinis Beobachtung zu Christi Allwissenheit schon vor der Erhöhung: Wenn Christus „mit dieser Kraft ausgestattet war, solange er auf Erden wirkte“ (vgl. Joh 2,24–25), „so muss er jetzt umso mehr damit ausgestattet sein“, nachdem er als Haupt der Kirche eingesetzt ist, „das alles in allem erfüllt“ (Eph 1,22–23).

15. Und der Heilige Geist?

Hier zieht Sozzini eine klare Grenze. Als Dávid spöttisch vorschlägt, dann müsse man konsequenterweise auch den Heiligen Geist anrufen, weist Sozzini den Vergleich zurück: Der Heilige Geist sei „keine Person, sondern die Kraft und Wirksamkeit Gottes“. Damit entfällt jeder Anlass, ihn als eigenes Gegenüber des Gebetes zu betrachten. Die Anbetung gilt dem Vater — und, als dem erhöhten Mittler, dem Sohn.

16. Folgen für Gebet und Gottesdienst

Sozzinis Lehre lässt der frommen Praxis bewusst Freiraum, statt sie in ein neues Gesetz zu zwingen.

  • Das gewöhnliche, öffentliche Gebet der Kirche richtet sich — dem ältesten Brauch gemäß und ganz zu Recht — an Gott den Vater, oft „durch Jesus Christus“.
  • Gebete dürfen ausdrücklich „im Namen Jesu“ zum Vater gehen (Joh 14,13; 16,23).
  • Wer will, darf seine Gebete namentlich an Christus richten — „an jedem Ort und zu jeder Zeit“ — und von ihm in allem, was die Kirche betrifft, Hilfe erbitten.
  • Niemand sündigt, der allein zum Vater betet; niemand sündigt, der Christus anruft. Beides ist erlaubt, weil beides letztlich denselben Vater ehrt.

17. Die Konsequenz für die Gotteslehre

Sozzini wendet das Argument am Ende gegen die Trinitätslehre selbst. Die Gegner verdrehten „nicht zweifelhafte, sondern klarste Zeugnisse für die Anrufung Christi“ — und zwar aus Furcht, Christi Anrufung verletze Gottes Ehre. Genau das Gegenteil sei wahr: Die Anrufung Christi mehre Gottes Herrlichkeit „aufs höchste“, weil sie Gottes größte Wohltat anerkennt — dass er „unserer menschlichen Natur in Christus so große Macht verliehen hat“.

Damit ist für Sozzini auch die Stoßrichtung umgekehrt: Man muss Christus nicht zum wesensgleichen Gott erklären, um ihn anbeten zu dürfen. Die Anbetung des erhöhten Menschen Christus ist nicht der Grund, sondern der schärfste Einwand gegen die Wesensgleichheit — denn alles, was an Christus göttlich erscheint, ist empfangene, vom Vater „mitgeteilte“ Würde, die „beständig von seinem Willen abhängt“.

Methodische Anmerkung

Sozzini beruft sich durchgehend auf eine anerkannte Auslegungsregel: „Im Zweifelsfall ist jener Sinn der göttlichen Worte zu wählen, von dem feststeht, dass er der göttlichen Herrlichkeit mehr dient.“ Da die Anrufung Christi Gottes Güte gegenüber dem Menschengeschlecht ans Licht stellt, dient sie dieser Herrlichkeit — und ist darum die wahrscheinlichere Lesart der strittigen Stellen.

18. Sozzinis Schlussmahnung

Sozzini wirbt am Ende eindringlich, „der offenkundigsten Wahrheit“ nicht zu widerstehen, und bittet die Gegner, „irgendwann aufzuhören“, die Anrufbarkeit Christi zu leugnen — denn wer sie leugnet, leugnet zugleich Christi Macht.

Mögen sie doch irgendwann aufhören, dies zu leugnen, und bekennen, dass Jesus, der Sohn Gottes, angerufen werden kann, das heißt, dass unsere Gebete an ihn gerichtet werden dürfen. Denn dann würde vollständig sowohl unserem gütigsten Gott als auch seinem allmächtigen Christus in diesem Punkt seine Ehre und Herrlichkeit zuteil.

„Über die Nichtanrufung Jesu Christi im heiligen Gebet“, Sozinis Erwiderung auf Blandrata
Sozzinis Kernaussage

Christus ist würdig, angebetet und angerufen zu werden — nicht weil er der Schöpfergott wäre, sondern weil Gott ihn erhöht, ihm alle Macht über die Kirche gegeben und ihn zum Mittler und Richter eingesetzt hat, und weil er, allwissend, unsere Gebete hört. Ihn anbeten ist geboten, ihn anrufen ist erlaubt. Und weil alle Ehre, die dem Sohn erwiesen wird, auf den Vater zurückfließt — „zur Ehre Gottes des Vaters“ —, ist die Anbetung Christi kein Bruch des ersten Gebots, sondern seine reifste Erfüllung: Wer den Sohn ehrt, ehrt den Vater, der ihn gesandt hat.